Rechhilfe

Wir verstehen uns als Rechtshilfefond der Region Reutlingen / Tübingen. In dringenden und begründeten Ausnahmefällen können wir aber auch Anträge von ausserhalb der Region berücksichtigen.

Einen Antrag auf Rechtshilfe können geflüchtete Menschen oder ihre UnterstützerInnen (NGO´s, Asylcafés, Freundeskreise etc.) stellen. Staatliche Stellen und Behörden können keine Anträge stellen.

Die Anträge sollten am besten mit dem elektronischen Antragsformular rechts gestellt werden. Wichtig ist eine sorgfältige und AUSFÜHRLICHE Begründung des Antrags und die Darstellung der Fallgeschichte. Bei Unklarheiten fragen wir bei den AntragstellerInnen und/oder AnwältInnen nach. Deshalb ist es wichtig, die Kontaktadresse und Telefonnummer anzugeben.

Für unsere Dokumentation und Öffentlichkeitsarbeit erlauben wir uns, die Fallgeschichten in stark anonymisierter Form (d.h. ohne Namen, Altersangaben, genaue Herkunftsbezeichnung etc.) zu verwenden und ggf. auch zu veröffentlichen.

Unsere Entscheidungen benötigen erfahrungsgemäß etwa zwei Wochen. In dringenden Fällen bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Nach erfolgter Zusage benötigen wir für die Auszahlung der Rechtshilfe IMMER eine Kopie der Anwaltsrechnung.